Der Weg zum ausgebildeten Freiwilligen Feuerwehrmann in Spelle
Wie kommt man eigentlich zur Feuerwehr und welche Ausbildung ist erforderlich, bis man ein einsatzfähiger Freiwilliger Feuerwehrmann ist? Die Antwort ist so vielfältig wie die Frage selber. Die Ausbildung bei der Feuerwehr ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für das Bundesland Niedersachsen sieht der Weg zum Freiwilligen Feuerwehrmann wie folgt aus:
Interessiert man sich bereits in jungen Jahren für die Feuerwehr, so besteht in Spelle im Alter ab 12 Jahren die Möglichkeit, der Jugendfeuerwehr beizutreten. Hier können bereits erste Erfahrungen und Eindrücke der entsprechenden Ortsfeuerwehr gesammelt werden. Mit 17 Jahren haben die Mitglieder der Jugendfeuerwehr die Möglichkeit, in die Einsatzabteilung zu wechseln und am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Wer erst später sein Interesse an der Feuerwehr entdeckt, der kann ebenfalls im Alter von 17 Jahren der Feuerwehr beitreten. Egal, ob man vorher Mitglied der Jugendfeuerwehr war oder als Neueinsteiger in die Einsatzabteilung eintritt. Ab hier gilt der für Niedersachen einheitlich festgelegte Werdegang zum Feuerwehrmann:
Mit dem Dienstgrad des Feuerwehrmannanwärters ist ein Probejahr zu absolvieren, in dem die 70-stündige Truppmannausbildung auf Kreisebene enthalten ist. Hier werden grundlegende feuerwehrtechnische Handgriffe, Verhaltensweisen sowie Rechte und Pflichten gelehrt. Hat sich der Anwärter in dem Probejahr bewährt und die Truppmannausbildung bestanden, so folgt die Beförderung zum Feuerwehrmann. Ist der Dienstgrad des Feuerwehrmannes sowie die Volljährigkeit erreicht, besteht die Möglichkeit, an Einsätzen teilzunehmen und die in der Truppmannausbildung gelernten Fähigkeiten von der Theorie in die Praxis umzusetzen.
Nun können weitere spezifische Lehrgänge folgen, um zusätzliche Fertigkeiten zu erlernen. Hierzu zählt der Sprechfunkerlehrgang, der zu absolvieren ist, bevor am Funkverkehr teilgenommen werden darf. Auch der Atemschutzgeräteträger-Lehrgang darf mit dem Dienstgrad des Feuerwehrmannes besucht werden. Hierzu ist allerdings das Bestehen einer ausgiebigen ärztlichen Untersuchung (G26-III) zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. Hier wird dem Feuerwehrmann in 25 Stunden alles beigebracht, um ihm das Tragen eines leichten Atemschutzes (Filtermaske) und auch des schweren Atemschutzes (Pressluftatmer mit ca. 300 Bar Luft) zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Taktiken und Verhaltensweisen für den sogenannten Innenangriff. Ein weiterer spezifischer Lehrgang, der besucht werden kann, ist der Maschinistenlehrgang.
In 35 Ausbildungsstunden werden die notwendigen technischen Geräte der Feuerwehr sowie die Feuerwehrfahrzeuge und deren Bedienung erklärt. Mit einem gültigen Lkw-Führerschein dürfen nach dem absolvierten Lehrgang Feuerwehrfahrzeuge jeglicher Art auf Dienst- und Einsatzfahrten geführt werden. Der Maschinist ist aus technischer Sicht für das Fahrzeug und die sich darauf befindlichen Gerätschaften verantwortlich. Bei wasserführenden Fahrzeugen bedient der Maschinist die Pumpen.
Neben den spezifischen Ausbildungen ist der zweite Teil der Truppmannausbildung Pflicht, um den nächsten Dienstgrad zu erreichen. Der zweite Teil der Truppmannausbildung bedingt eine Teilnahme am Ausbildungsdienst von 80 Stunden in der jeweiligen Ortsfeuerwehr in einem Zeitraum von zwei Jahren. Sind die genannten Kriterien erfüllt, so kann die Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Nach den auf Kreisebene stattfindenden Lehrgängen besteht die Möglichkeit, den Truppführerlehrgang zu besuchen. Ziel der Ausbildung ist das eigenverantwortliche Führen eines Feuerwehrtrupps. Dieser besteht in der Regel aus zwei oder drei Feuerwehrleuten. Nach Abschluss dieses Lehrgangs und einem weiteren Dienstjahr besteht die Möglichkeit der Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann. Nach fünf bis zehn Dienstjahren und großem Engagement (z.B. Funktion des Gerätewartes oder Jugendfeuerwehrwartes) in der Feuerwehr kann eine Beförderung zum Ersten Hauptfeuerwehrmann erfolgen.
Nach fünf weiteren Dienstjahren und der erfolgreichen Teilnahme am Gruppenführerlehrgang, einem zweiwöchigen Lehrgang auf Landesebene, besteht die Möglichkeit der Beförderung zum Löschmeister. Der Gruppenführerlehrgang gibt die Befähigung zum eigenverantwortlichen Führen einer Gruppe bestehend aus neun Feuerwehrmitgliedern. Durch an Funktionen gebundene, zusätzliche Tätigkeiten (z.B. Ausbildertätigkeiten) in der Feuerwehr besteht die Möglichkeit, zu den weiter folgenden Dienstgraden Oberlöschmeister, Hauptlöschmeister und Erster Hauptlöschmeister aufzusteigen. Die weiteren Schritte auf der Feuerwehrkarriereleiter folgen mit den Dienstgraden Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister und Erster Hauptbrandmeister.
Alle weiteren Beförderungen gehen über die Ortsfeuerwehr hinaus bis hin zum Kreisbrandmeister und als höchste Auszeichnung zum Regierungsbrandmeister.