Freiwillige-/Berufs- und Pflichtfeuerwehr

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was eigentlich passiert, wenn sich nur wenige oder sogar keiner für das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr entscheidet? Was passiert, wenn es keine Freiwillige Feuerwehr gibt?

Dass Brände rechtzeitig gelöscht und Unfallopfer schnell gerettet werden können, ist nicht die Aufgaben der Feuerwehr, sondern die Aufgabe der Kommunen und Landkreise sowie des Landes. Als Vertreter der Samtgemeinde ist demnach der Samtgemeindebürgermeister für den Brandschutz verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Samtgemeindebürgermeister den Verhältnissen entsprechend eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dieses bedingt auch die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der entsprechenden Feuerwehr. In fast allen Kommunen können die Bürgermeister den Brandschutz und die Hilfeleistung durch Freiwillige Feuerwehrleute sicherstellen. Diese Zeiten ändern sich allerdings allmählich. Da sich mittlerweile immer weniger Menschen für ein Ehrenamt entscheiden, ist bereits heute in einigen Gemeinden ein ausreichender Brandschutz kaum mehr durch
freiwillige Feuerwehrleute zu bewältigen. Gründe hierfür sind auch, dass viele Angehörige der Feuerwehr außerhalb der Gemeinde berufstätig sind und über Tag der Feuerwehr nicht oder nur bedingt zur Verfügung stehen. Kommt es soweit, dass der Brandschutz durch Freiwillige nicht mehr sichergestellt werden kann, so muss der Bürgermeister reagieren. Er kann sich nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf eine Pflichtfeuerwehr berufen. Das bedeutet, ähnlich wie beim Wehrdienst, dass Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden können. Wer herangezogen werden kann, dass regelt die Satzung der Samtgemeinde und das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz können so alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die gesundheitlich für den Einsatzdienst geeignet sind, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Verpflichtung zum Dienst mit ihren beruflichen oder sonstigen Pflichten vereinbar sind, herangezogen werden. Einige Gemeinden müssen bereits von dieser unangenehmen, aber notwendigen Berufung zur Pflichtfeuerwehr Gebrauch machen.

Eine Statistik der Einsatzabteilung über die letzten 25 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr Spelle zeigt, dass derzeit noch keine Personalschwierigkeiten eine Pflichtfeuerwehr bedingen. Damit dieser Trend beibehalten werden kann und eine Pflichtfeuerwehr nicht notwendig wird, sind der Samtgemeindebürgermeister und die Feuerwehr auf Ehrenamtliche angewiesen, die sich zum Freiwilligen Dienst in der Feuerwehr bereit erklären.